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Lockeres Meeting

Business Immigration Service

Planen Sie die Besetzung einer Position in Ihrem Unternehmen mit einer Fach- oder Führungskraft aus dem Ausland? Oder erwägen Sie die Gründung einer neue oder Zweigstelle Ihres Unternehmens in Deutschland?

Unternehmen, die eine Expansion nach Deutschland in Betracht ziehen, sehen sich oft vor der Herausforderung, einen verlässlichen Partner für die vielfältigen und rechtlich komplexen Aspekte ihres Geschäfts zu finden.

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Die Nova Vermittlung steht Geschäftskunden als vertrauenswürdiger Partner zur Seite und stellt ein umfassendes Team von Experten und Rechtsanwälten bereit, um Rechtsdienstleistungen im Bereich der Business Immigration anzubieten.

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Unsere Teams verfügen über herausragende Fachkenntnisse in allen relevanten Bereichen des Unternehmens- und Einwanderungsrechts sowie fundierte Kenntnisse der behördlichen Praxis. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit den zuständigen Ausländerbehörden können wir Ihnen optimale Unterstützung bei sämtlichen Antragsverfahren bieten. Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz und überlassen Sie uns Ihre einwanderungsrechtlichen Angelegenheiten, damit Sie sich voll und ganz auf die Leitung Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Präsentation

Die Gründung eines Unternehmens und Esinreise nach Deutschland

Die Förderung von Innovation und Unternehmertum stellt eine bedeutende Komponente im deutschen Aufenthaltsgesetz dar. Personen, die Unternehmen gründen, als Einzelunternehmer agieren, als Geschäftsführer fungieren oder als rechtliche Vertreter von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften auftreten, erfahren besondere Privilegien gemäß § 21 des Aufenthaltsgesetzes. Dieser Abschnitt legt fest, dass vor der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis das Konzept des Unternehmens sorgfältig geprüft und an die Anforderungen des Gesetzes angepasst werden muss. Diese Vorarbeiten erfordern zwar Zeit, zahlen sich jedoch normalerweise aus.

Selbstständige Personen können unter erleichterten Konditionen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Allerdings müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, um die geplante Selbstständigkeit nach deutschem Recht anzuerkennen:

  • Die Tätigkeit muss einem wirtschaftlichen Interesse oder regionalem Bedarf entsprechen.

  • Die Tätigkeit muss positive Auswirkungen auf die Wirtschaft haben.

  • Die Finanzierung muss durch Eigenkapital oder eine bestätigte Kreditzusage gesichert sein.

Die Bewertung, ob diese Bedingungen erfüllt sind, erfolgt durch die zuständige Behörde anhand verschiedener Faktoren wie:

  • Die Stabilität des zugrundeliegenden Geschäftsplans.

  • Die einschlägige Erfahrung des Antragstellers in der Geschäftsführung.

  • Die Summe der geplanten Investitionen in Deutschland.

  • Die Auswirkungen des Unternehmens auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation.

  • Der Beitrag des Projekts zur Förderung von Innovation und Forschung.

Für Absolventen von Bildungsgängen oder Inhaber eines deutschen Hochschulabschlusses sowie für Forscher und Wissenschaftler, die in Deutschland arbeiten, gelten vereinfachte Anforderungen. In diesen Fällen muss der Antrag nicht zwangsläufig alle oben genannten Bedingungen erfüllen, solange die geplante Tätigkeit in engem Zusammenhang mit der erworbenen Qualifikation steht.

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Vorteile einer Aufenthaltserlaubnis nach § 21 des Aufenthaltsgesetzes:

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Selbstständige mit einem durchdachten Geschäftsplan sind nicht verpflichtet, deutsche Sprachkenntnisse oder spezielle berufliche Qualifikationen nachzuweisen. Zudem existiert keine festgelegte Mindestinvestitionssumme für sie. Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 des Aufenthaltsgesetzes bietet darüber hinaus die Aussicht auf eine dauerhafte Niederlassung in Deutschland. Unter bestimmten Bedingungen kann der Selbstständige bereits nach drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten und nach sechs Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Des Weiteren erhalten der Ehegatte und die minderjährigen Kinder des Selbstständigen mit dieser Aufenthaltserlaubnis das Recht auf Familiennachzug.

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Vorgehensweise zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige:

Angesichts der eingehenden Überprüfung der beabsichtigten selbstständigen Tätigkeit durch die zuständige Behörde ist es ratsam, den Antrag auf einen Aufenthaltstitel für Selbstständige in den folgenden Schritten zu stellen:

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  • Anpassung der Geschäftsidee an die rechtlichen Anforderungen des deutschen Aufenthaltsgesetzes.

  • Vorlage eines allgemeinen Firmenprofils sowie eines detaillierten Geschäftskonzepts, Kapitalbedarfsplans und Finanzierungsplans. Der Businessplan sollte möglichst schlüssig und ausführlich sein.

  • Überarbeitung des Businessplans in Abstimmung mit der regionalen Industrie- und Handelskammer, bevor der Antrag auf ein D-Visum gestellt wird.

  • Gründung des Unternehmens gemäß den erforderlichen Schritten (z.B. Gründung einer GmbH als deutsches Pendant zur Ltd).

  • Nach Erteilung des Visums und der Einreise nach Deutschland erfolgt die Anmeldung bei der örtlichen Ausländerbehörde.

  • Abschließend erfolgt die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG, wobei sämtliche erforderlichen Unterlagen zum Unternehmen vorzulegen sind.

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Die Nova Vermittlung hat bis heute zahllose Kunden aus sämtlichen Regionen der Welt erfolgreich bei ihren Unternehmensgründungen unterstützt. Aufgrund dieser tiefgehenden Expertise in diesem Bereich verfügen wir über umfassende Erfahrungen. Wir laden Sie herzlich ein, unser Team zu kontaktieren, um von der kompetenten und engagierten Unterstützung gleichermaßen zu profitieren.

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