Personallösungen im Bereich Pflege & Gesundheitsfachkräfte und Prozess Ablauf
Wir Beraten und Begleiten die Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern allerdings genauso die Rekrutierung und Begleitung internationaler Pflege- und Gesundheitsfachkräfte im Akkreditierungsverfahren gehört zu unsere Arbeit . Wir helfen Pflege und Gesundheitsfachkräfte schon vor ihrer Abreise nach Deutschland im Zuge der Vorbereitung, abstimmen Angebote und Anfragen für Anpassungskurse, Eignungsprüfungen und Vorbereitungskurse zum berufsbezogenen Spracherwerbsvorbereitungskurse und begleiten wir Sie innerhalb des kompletten Integrationsprozesses bis zur erfolgreichen Integration in den Betrieb und dessen Team.

Erste Schritt: Vorstellung und Auswahl der Kandidaten
Wir treffen entsprechend Ihren Vorgaben eine Vorauswahl geeigneter Kandidaten und
stellen sie Ihnen im geeigneten Staaten ausserhalb der Europäischen Union vor.
Mit Hilfe unser Netzwerk an Partneruniversitäten und Fachhochschulen können sich die Fachkräfte für einen Einsatz in deutschen Einrichtungen bei uns bewerben und werden nach unsere Kriterien ausgesucht. Die von uns überprüften Kandidaten haben einen zertifizierten Abschluss von Ihrem Heimatland. Bei der Auswahl für einen Einsatz in deutschen Kliniken oder Pflegeeinrichtungen wird überdies bewusst auf die Langzeitmotivation angesehen. Hier spielen Berufserfahrung und Schwerpunkte innerhalb des Studiums bzw. der Berufsausbildung eine ausführliche Rolle. Danach stellen wir den Profile: Zusammenfassung der Qualifikation der ausländischen Bewerber ( Lebenslauf), Schriftliche Bewerbung auf deutsch, Motivationsschreiben auf deutsch, Überprüfen der Angaben und Bewerbungsgespräch durch unserem Partner vor Ort.
Darauffolgend stellung wir den Kandidaten an den Arbeitsgeber mittels eine Auswahlgespräch vor.
( entweder telefonisch, per Skype/ Videokonferenz oder WhatsApp )
Bei Übereinstimmung soll ein vorläufiger Arbeitsvertrag geschlossen werden oder eine
Absichtserklärung eines Arbeitsgebers. Das ist für die Anerkennungsverfahren des ausländischen Abschlusses für die Aufnahme einer Arbeitsstelle sehr wichtig.

zweite Schritt: Fachlich und Sprachliche Vorbereitungen
Bei der Vorbereitung von Sprachlich, Fachlich und interkulturellen Trainings macht Nova Personalvermittlung die Kursteilnehmer mit deutschen Pflegestandards und Ausbildungsrichtlinien, der deutschen Kultur und dem deutschen Gesundheitssystem vertraut, um den späteren Integrationsprozess erfolgreich zu gestalten.
Weitere Verlauf:
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Ihr neuer Mitarbeiter macht seinen B1-Deutsch-Abschluss in Heimatland
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Wir stellen alle Unterlagen - in deutscher Sprache, mit Beglaubigung, die zur Anerkennung in Deutschland nötig sind.

dritte Schritt: Verfahrensdauer der Anerkennung und Zulassung zum Arbeitsmarkt bis zur Erteilung des Einreisevisums
Das bislang komplizierte und bürokratische Verfahren zur beruflichen Anerkennung, Zulassung zum Arbeitsmarkt und der Visumserteilung wurde durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ab 1. März 2020 für die Anwerbung von Pflegekräften aus Drittstaaten deutlich vereinfacht und beschleunigt.
Das Fachkräfteverfahren startet, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
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Der Arbeitgeber hat mit einer Pflegekraft einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, bzw. es liegt ein konkretes, nicht-widerufliches Arbeitsplatzangebot der Klinik oder der Altenpflegeeinrichtung vor.
Die Unterlagen für die Anerkennung im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wurden gemäß einer Dokumentenliste zusammengestellt. Wenn die Dokumente komplettiert sind, beginnt der eigentliche Prozess. Mit den Behörden müssen Sie als Arbeitgeber also nicht direkt kommunizieren – wir erledigen alles in Vollmacht für Sie und auch für Ihren zukünftigen Arbeitnehmer.
Start in Erste Woche : Die Pflegekraft erteilt dem Klinikum eine Vollmacht, denn der Arbeitgeber ist der Antragsteller im Verfahren. Der Antrag wird bei der Zentralen Ausländerbehörde des Bundeslandes, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat bzw. einen Betrieb unterhält (Prüfung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen) gestellt, soweit in dem betreffenden Bundesland eine solche bereits existiert. Die Ausländerbehörde soll die gesamte Anerkennung innerhalb des beschleunigten Anerkennungsverfahrens koordinieren. Zum Start des Verfahrens schließen der Arbeitgeber und die Ausländerbehörde eine Vereinbarung nach § 81a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz. In der Vereinbarung werden die Rechte und Pflichten der Parteien geregelt und festgehalten.
Woche 1 – 3: Das Verfahren wird eröffnet (Bearbeitungszeit maximal 2 Wochen, z.B. um fehlende Unterlagen einzuholen, Formulare auszufüllen, etc.) und erhebt in der Regel umgehend die 411,00 Euro an Gebühren, wobei es im Ermessen der Ausländerbehörde steht, für Angehörige weitere volle oder halbe Gebühren zu erheben.
Woche 3 – 11: Die Ausländerbehörde koordiniert die berufliche Anerkennung mit der zuständigen Anerkennungsstelle und erteilt den entsprechenden Bescheid innerhalb der gesetzlich vorgegeben 2 Monate. Eine einmalige Verlängerung mit Begründung und konkreter Nennung der Nachfrist ist in Ausnahmefällen möglich. So bestimmt es das Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Woche 13: Um diesen Zeitpunkt herum erteilt die Ausländerbehörde den Bescheid in Form einer Vorabzustimmung, dass die arbeitsmarktpolitischen und ausländerrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der Vorabzustimmung holt sich der Arbeitnehmer nun einen Termin bei der Auslandsvertretung. Die Botschaft ist gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer vorrangig einem Termin für die Visabeantragung zu geben. Dies darf maximal 3 Wochen dauern. Die langen – und durch Corona nochmals verlängerten – Wartezeiten für Visatermine im Standardverfahren entfallen damit, wodurch der Prozess prognostizierbar und planbar wird. Das war bislang ein großes Manko, das nun der Vergangenheit angehört.
Woche 13 – 15: Termin zur Visabeantragung bei der deutschen Auslandsvertretung innerhalb von 3 Wochen. Jetzt erst werden die Originale der bislang nur als beglaubigte Kopien im Verfahren einsetzen Dokumente geprüft.
Woche 15: Innerhalb von 3 Wochen wird das Visum erteilt, wenn sich bei der Prüfung keine Diskrepanzen ergeben haben. Die zwei aufeinanderfolgenden 3-Wochen-Fristen sind gesetzlich verankert.
Woche 18: Visumerteilung, Abholung des Visums und Einreiseplanung, wenn möglich innerhalb von 2 Wochen. Für die Pflegekraft ist eine zuverlässig terminierte Ausreise ohne lange Wartezeiten eine Erleichterung, denn im Ansässigkeitsstaat sind die Brücken oft schon abgebrochen, Arbeitsverträge im Heimatland gekündigt. Auch dies ist Bestandteil der fairen Immigration: Keine Wartezeiten, Zuverlässigkeit und Einhaltung von Zusagen.
Ab Woche 20: Ankunft am Zielflughafen in Deutschland. Direkt nach der Landung setzt der Onboarding-Prozess von Nova Personalvermittlung vor Ort ein.
Sehr wichtig!
Es kann zwei variante bei Anerkennungsverfahren des ausländischen Abschlusses geben:
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Wird der Abschluss die ausländische Pflegekraft als gleichwertig zur Pflegeausbildung in Deutschland eingestuft, wird die Berufsqualifikation als Pflegefachkraft voll anerkannt und kann sofort in Ihrer Einrichtung anfangen zu arbeiten.
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Wird der Berufsabschluss dagegen nicht voll anerkannt, weil theoretische oder praktische Qualifikationen fehlen, kann die ausländische Pflegekraft in Deutschland die notwendigen Anpassungsqualifizierungen machen und während der Anpassungsmaßnahmen können die Pflegekräfte als Pflegehilfskraft in Ihre Einrichtung arbeiten und Geld verdienen bis der Berufsabschluss nach den erfolgreich absolvierten Anpassungsqualifizierungen anerkannt wird.